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FÖRDERUNG
TANZRAUM WEDDING wird im Jahr 2020 vom Land Berlin
(= Senatsverwaltung für Kultur und Europa) im Rahmen des Bestandsoptimierungsprogramms (BOP) gefördert. Dadurch ist es möglich, unsere Studios zu sehr günstigen Nutzungspreisen an Künstler*innen zu vergeben. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass die Künstler*innen
a) keine Raumförderung im Rahmen einer Projektförderung durch eine andere Förderungseinrichtung erhalten, b)eine professionelle künstlerische Tätigkeit ausüben (Künstler*innen in der Ausbildung werden nicht gefördert) und
c) ihren Wohnsitz in Berlin haben. Für weitere Infos bitten wir um Kontaktaufnahme.
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